Was bedeutet das BUrlG für Urlaubsanspruch und Planung?
Urlaub ist ein zentraler Teil jedes Arbeitsverhältnisses – das gilt natürlich auch in der Zeitarbeit. Viele Beschäftigte fragen sich allerdings, ob für sie andere Regeln gelten und wie sich wechselnde Einsätze beim Urlaubsanspruch auswirken. Dieser Beitrag erklärt , wie das Bundesurlaubsgesetz und Zeitarbeit zusammenhängen, wie viel Urlaub mindestens zusteht, wie er entsteht und wer am Ende eigentlich über die Freistellung entscheidet.
Bundesurlaubsgesetz
Bundesurlaubsgesetz und Zeitarbeit – die Grundlage
Das Bundesurlaubsgesetz legt den gesetzlichen Mindesturlaub für Arbeitnehmer in Deutschland fest. Es unterscheidet dabei nicht zwischen unbefristeten, befristeten, Teilzeit- oder Zeitarbeitsverhältnissen. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, hat grundsätzlich Anspruch auf Erholungsurlaub, unabhängig davon, ob er in einem klassischen Unternehmen oder bei einem Personaldienstleister angestellt ist.
Für Beschäftigte mit einer Sechs-Tage-Woche schreibt das Gesetz mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr vor. Bei der heute üblichen Fünf-Tage-Woche entspricht das in der Regel einem Mindestanspruch von 20 Tagen. Tarifverträge oder Arbeitsverträge können darüber hinausgehen und mehr Urlaub gewähren, aber weniger ist nicht zulässig.
Wichtig ist also: Zeitarbeit bedeutet nicht weniger gesetzliche Urlaubsrechte. Der rechtliche Rahmen ist derselbe wie in anderen Arbeitsverhältnissen, ergänzt um spezielle Tarifregelungen der Branche.
Wer ist zuständig für den Urlaub in der Zeitarbeit?
In der Zeitarbeit besteht das bekannte Dreiecksverhältnis. Der Arbeitsvertrag besteht mit dem Personaldienstleister, gearbeitet wird im Einsatzbetrieb. Für den Urlaubsanspruch ist entscheidend, wer Arbeitgeber im rechtlichen Sinn ist, und das ist immer die Zeitarbeitsfirma.
Der Urlaubsanspruch entsteht somit gegenüber dem Personaldienstleister, nicht gegenüber dem Einsatzbetrieb. Urlaubsanträge werden deshalb grundsätzlich beim Arbeitgeber gestellt, also beim Zeitarbeitsunternehmen. In der Praxis wird der Urlaub meist mit beiden Seiten abgestimmt. Der Einsatzbetrieb muss wissen, wann jemand nicht verfügbar ist, und die Zeitarbeitsfirma prüft, ob der Urlaubswunsch mit den arbeitsvertraglichen und tariflichen Regelungen vereinbar ist.
Auch die Auszahlung der Urlaubsvergütung erfolgt durch den Personaldienstleister. Selbst wenn der Einsatzbetrieb während des Urlaubs eine Vertretung organisiert, bleibt die Verantwortung für Lohnfortzahlung im Urlaub beim Arbeitgeber.
Wie entsteht Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit?
Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass der volle Jahresurlaub nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit entsteht. Bis dahin wächst der Anspruch anteilig. Für jeden vollen Monat im Arbeitsverhältnis entsteht ein Zwölftel des Jahresurlaubes.
Ab dem ersten Monat wird Urlaub aufgebaut, auch wenn Einsätze wechseln oder es zwischendurch verleihfreie Zeiten gibt. Entscheidend ist, dass das Arbeitsverhältnis besteht, nicht ob in jeder Woche durchgehend ein Einsatz stattfindet.
Gerade bei befristeten Verträgen ist die anteilige Berechnung wichtig. Endet ein Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres, besteht Anspruch auf den Urlaub, der bis dahin angefallen ist. Dieser Urlaub ist entweder in Natur zu gewähren, also als freie Tage, oder – wenn das nicht mehr möglich ist – abzugelten.
Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche regeln häufig Details wie die genaue Anzahl der Urlaubstage, Stichtage für das Urlaubsjahr und Besonderheiten bei Teilzeit. Sie dürfen die gesetzlichen Mindeststandards aber nicht unterschreiten.
Urlaub, Einsatzplanung und wechselnde Einsatzbetriebe
In der Zeitarbeit kommt zum Urlaubsrecht die Frage der Einsatzplanung hinzu. Beschäftigte sollen ihren Urlaub so nehmen können, dass sie sich erholen, gleichzeitig müssen die Einsätze beim Kunden funktionieren. Hier ist gute Abstimmung gefragt.
In der Praxis läuft es häufig so: Beschäftigte stimmen ihren gewünschten Zeitraum zunächst mit der Zeitarbeitsfirma ab, die wiederum mit dem Einsatzbetrieb prüft, ob der Urlaub im geplanten Zeitraum möglich ist. Dabei spielen Faktoren wie laufende Projekte, Schichtpläne und die Frage, ob eine Vertretung organisiert werden kann, eine Rolle.
Weil Einsätze wechseln können, lohnt es sich, Urlaubszeiten möglichst früh zu planen und zu kommunizieren. Wer seine Urlaubswünsche rechtzeitig anmeldet, erleichtert es der Disposition, Einsätze zu organisieren, ohne dass es zu Engpässen oder Missverständnissen kommt.
Wird ein Einsatz beendet und ein neuer begonnen, bleibt der Urlaubsanspruch unverändert beim Personaldienstleister bestehen. Er wandert nicht mit zum Kunden, sondern bleibt an das Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma gebunden.
Was passiert mit Urlaub bei Krankheit, Kündigung oder Jahresende?
Die bekannten Grundsätze gelten auch hier. Wer im genehmigten Urlaub krank wird und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, verliert diese Tage nicht als Erholungsurlaub. Sie werden in der Regel wieder gutgeschrieben, weil Urlaub der Erholung dienen soll und eine Krankheit dem entgegensteht.
Endet ein Arbeitsverhältnis, muss der verbleibende Anspruch grundsätzlich gewährt oder ausbezahlt werden. Das gilt auch in der Zeitarbeit. Ein einfaches Verfallenlassen ist nicht zulässig, solange der Urlaub nicht ordnungsgemäß angeboten wurde und der Beschäftigte die Möglichkeit hatte, ihn zu nehmen.
Beim Jahresende greift der Grundsatz, dass Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden soll. In vielen Fällen ist aber eine Übertragung in die ersten Monate des Folgejahres möglich, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe dagegen gesprochen haben, ihn vorher zu nehmen. Auch hier ist eine saubere Dokumentation wichtig, damit später nachvollziehbar bleibt, welche Ansprüche noch bestehen.
Vorteile klar geregelter Urlaubsprozesse in der Zeitarbeit
Wenn Urlaubsansprüche und Zuständigkeiten klar geregelt sind, profitieren alle Beteiligten. Beschäftigte wissen, wie viel Urlaub ihnen zusteht, an wen sie sich wenden müssen und wie der Prozess abläuft. Das schafft Vertrauen und reduziert Unsicherheit.
Zeitarbeitsunternehmen gewinnen Planungssicherheit. Sie können Einsätze, Vertretungen und Kundenbedarfe besser koordinieren, wenn Urlaubsplanung und Arbeitszeitkonten sauber erfasst sind. Gleichzeitig sinkt das Risiko von Rechtsstreitigkeiten über verfallene oder nicht gewährte Urlaubsansprüche.
Digitale Systeme unterstützen diesen Prozess, indem sie Urlaubsansprüche automatisch berechnen, Anträge digital erfassen, Genehmigungen dokumentieren und Urlaubsstände transparent machen. In Kombination mit Zeiterfassung und Einsatzplanung entsteht ein stimmiges Bild, bei dem Erholung, rechtliche Vorgaben und betriebliche Anforderungen besser zusammenpassen.
Fazit
Das Bundesurlaubsgesetz gilt in der Zeitarbeit in gleicher Weise wie in anderen Arbeitsverhältnissen. Es legt den Mindesturlaub fest, regelt die Entstehung des Anspruchs und schützt Beschäftigte davor, auf Erholungszeit zu verzichten. Zeitarbeit verändert nicht die Grundlagen des Urlaubsrechts, sondern ergänzt sie um Fragen der Einsatzplanung und Abstimmung zwischen Personaldienstleister und Einsatzbetrieb.
Wer seine Rechte kennt, seinen Urlaubsanspruch im Blick behält und frühzeitig mit dem Arbeitgeber kommuniziert, kann auch in einem flexiblen Beschäftigungsmodell verlässliche Erholungszeiten planen. Für Zeitarbeitsunternehmen ist eine transparente, digital unterstützte Urlaubsorganisation ein wichtiger Baustein, um Flexibilität und Fairness in Einklang zu bringen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Gilt das Bundesurlaubsgesetz auch für Zeitarbeitnehmer?
Ja. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Beschäftigte in der Zeitarbeit. Sie haben damit den gleichen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer.
Wie viele Urlaubstage stehen mir in der Zeitarbeit mindestens zu?
Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Sie in der Regel mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr. Ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag kann mehr vorsehen, aber nicht weniger.
Wer entscheidet über meinen Urlaub – Zeitarbeitsfirma oder Einsatzbetrieb?
Der Urlaubsanspruch besteht gegenüber der Zeitarbeitsfirma, weil sie Ihr Arbeitgeber ist. In der Praxis wird der Urlaub aber meist mit beiden Seiten abgestimmt, damit der Einsatzbetrieb planen kann.
Geht mein Urlaubsanspruch verloren, wenn der Einsatz beim Kunden endet?
Nein. Ihr Urlaubsanspruch bleibt an den Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister gebunden. Endet ein Einsatz, bleibt der bereits aufgebaute Urlaub erhalten, solange das Arbeitsverhältnis weiterläuft.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung in der Zeitarbeit?
Resturlaub muss grundsätzlich vor Ende des Arbeitsverhältnisses gewährt oder, wenn das nicht mehr möglich ist, finanziell abgegolten werden. Ein einfaches Verfallenlassen ist in der Regel nicht zulässig.
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