Was ist ein Arbeitszeitkonto/AZK?

Begriffserklärung: Arbeitszeitkonto / AZK

Begriffsklärung / Definition von Arbeitszeitkonto / AZK

Mit einem Arbeitszeitkonto kommt in den Firmenalltag mehr Flexibilität. Damit erhalten Unternehmer die Möglichkeit die Arbeitszeit auf Tage, Wochen oder Jahre festlegen. Ein Arbeitszeitkonto / AZK basiert auf dem Grundsatz des Zeitausgleichs. Der Zeitraum ist dabei von den individuellen und betrieblichen Vereinbarungen abhängig. Auch in der Zeitarbeit besteht ein normaler Arbeitsvertrag und es wird ein Arbeitszeitkonto geführt.
Wer als Leiharbeiter tätig ist, der absolviert für einen Auftraggeber einen bestimmten Zeitraum. Der Angestellte wird sozusagen entliehen und muss dafür seine Arbeitskraft einbringen. Das Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt kann einen Erwerbstätigen unbefristet oder befristet beschäftigen. Die Zeitarbeitsfirma zahlt auch den Lohn. Der Erwerbstätige muss demnach seine gemachten Stunden aufschreiben. Dabei wird oft ein Arbeitszeitkonto geführt, wo Stunden angespart und erfasst werden. Damit erhält der Unternehmer mit dem AZK Aufschluss ob Überstunden geleistet wurden oder ob ein Minus besteht. Meist können die Überstunden abgefeiert werden, was Freizeitausgleich bedeutet.

Wie ist das mit einem Zeitkonto?

Allerdings muss die Freizeit nicht über Überstunden herausgearbeitet werden, Arbeitnehmer bekommen einen Urlaub. So bieten Überstunden zusätzliche Freizeit. Für den Umgang mit dem Arbeitszeitkonto gibt es bestimmte Regelungen und auch einen Tarifvertrag. Normalerweise müssen 35 Stunden pro Woche geleistet werden. Werden es mehr, so werden diese Stunden auf das AZK eingetragen. Möglich ist es dabei bis zu 150 Stunden anzusammeln. Es kann aber auch Regelungen geben, die pro Monat nur eine gewisse Zahl an Überstunden in das Arbeitszeitkonto eingetragen werden dürfen. Werden Stunden darüber geleistet, wird meistens eine Auszahlung vorgenommen. Hat nun aber die Zeitarbeitsfirma keine Arbeit für den Arbeitnehmer, dürfen die Überstunden nicht abgefeiert werden. Arbeitnehmer müssen also nicht zwangsweise in die Freizeit geschickt werden, nur weil momentan keine Arbeit da ist. Außerdem ist immer die Zustimmung des Arbeitnehmers dazu notwendig. Wenn Arbeitnehmer aber der Meinung sind, dass gerade der jetzige Zeitpunkt an dem die Überstunden abgefeiert werden, gut ist, so sollte das rechtzeitig der Zeitarbeitsfirma mitgeteilt werden. Denn auch die braucht eine bestimmte Planungssicherheit. Es passiert aber oft, dass beschäftigungslose Zeiten, vom Arbeitszeitkonto abgezogen werden. Allerdings ist das nicht rechtens. Deshalb sollte hier bei der Zeitarbeitsfirma nachgefragt werden.
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ein Arbeitszeitkonto eingesetzt werden darf. Dazu kann man sagen, dass Arbeitgeber grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind, ein Arbeitszeitkonto zu führen. Gibt es einen Betriebsrat, so hat der bei einem Arbeitszeitkonto ein Mitbestimmungsrecht. Arbeitnehmer sollten wissen, eine Verrechnung von Minusstunden ist normalerweise nicht zulässig. Steht im Arbeitsvertrag kein AZK, dann dürfen bei einer eventuellen Kündigung keine Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden.

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