Was ist eine Höchstüberlassungsdauer?
Die Höchstüberlassungsdauer ist eines der zentralen Themen in der Zeitarbeit. Spätestens seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im April 2017 taucht die Frage immer wieder auf: Wie lange darf ein Zeitarbeitnehmer eigentlich im selben Einsatzbetrieb arbeiten? Was passiert, wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird, und wie behalten Unternehmen bei vielen Einsätzen überhaupt den Überblick?
In diesem Beitrag geht es darum, was die Höchstüberlassungsdauer bedeutet, wie sie berechnet wird, welche rechtlichen Grundlagen gelten und warum eine saubere, digitale Einsatz- und Fristenverwaltung heute unverzichtbar ist.
Höchstüberlassungsdauer
Definition
Die Höchstüberlassungsdauer bezeichnet die maximal zulässige Zeit, in der ein Leiharbeitnehmer demselben Entleiher (Einsatzunternehmen) überlassen werden darf.
Seit der AÜG-Reform zum 1. April 2017 gilt grundsätzlich: Ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Entleiher überlassen. Diese Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten ist in § 1b AÜG geregelt.
Wichtig ist dabei: Die Höchstüberlassungsdauer bezieht sich nicht nur auf ein bestimmtes Zeitarbeitsunternehmen, sondern auf die Person des Leiharbeitnehmers beim jeweiligen Entleiher. Mehrere aufeinanderfolgende Einsätze beim selben Kunden – auch über unterschiedliche Personaldienstleister – werden zusammengezählt, sofern sie nicht zu lange unterbrochen werden. Die Höchstüberlassungsdauer soll sicherstellen, dass Zeitarbeit tatsächlich „vorübergehend“ bleibt und nicht dauerhaft Stammarbeitsplätze ersetzt.
Wie wird die Höchstüberlassungsdauer in der Praxis berechnet?
In der Praxis stellt sich oft die Frage, wie genau die 18 Monate zu verstehen sind. Entscheidend ist zunächst, dass es sich um einen Kalendermonatszeitraum handelt und nicht um eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden. Ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, ändert also nichts an der Berechnung: Ein Einsatz über sechs Kalendermonate wird als sechs Monate Überlassungszeit gewertet.
Hinzu kommt, dass frühere Einsätze bei demselben Entleiher angerechnet werden. War ein Zeitarbeitnehmer bereits vorher – auch über ein anderes Zeitarbeitsunternehmen – beim gleichen Kunden tätig, zählt diese Zeit mit, sofern zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate Unterbrechung liegen. Erst wenn die Pause länger als drei Monate dauert, beginnt die Berechnung der Höchstüberlassungsdauer wieder von vorn.
Für Personaldienstleister und Einsatzunternehmen bedeutet das: Sie müssen nicht nur den aktuellen Einsatz, sondern auch vorherige Überlassungen im Blick behalten. Gerade bei wechselnden Projekten, Unterbrechungen und mehreren Dienstleistern kann es ohne strukturierte Daten schnell unübersichtlich werden.
Vorteile und Nutzen
Auch wenn die Höchstüberlassungsdauer in der Praxis oft als Einschränkung empfunden wird, bietet sie bei genauer Betrachtung wichtige Vorteile für alle Beteiligten. Für Zeitarbeitnehmer schafft sie einen verlässlichen Rahmen. Sie verhindert, dass jemand über viele Jahre hinweg faktisch wie eine Stammkraft im selben Unternehmen arbeitet, ohne die entsprechende Stellung zu haben. Gleichzeitig eröffnet eine klar kontrollierte Höchstüberlassungsdauer die Möglichkeit, nach einem längeren und erfolgreichen Einsatz in ein direktes Arbeitsverhältnis beim Entleiher zu wechseln, wenn beide Seiten das wünschen.
Für Entleiher-Unternehmen sorgt eine definierte Höchstüberlassungsdauer für Rechts- und Planungssicherheit. Sie kennen den maximalen Zeitraum, in dem sie eine bestimmte Person im Rahmen der Zeitarbeit beschäftigen dürfen, und können rechtzeitig entscheiden, ob sie den Mitarbeitenden übernehmen, den Einsatz beenden oder eine andere Person einsetzen. Das reduziert das Risiko ungewollter Dauerüberlassungen und verhindert rechtliche Überraschungen.
Personaldienstleister profitieren ebenfalls von einem klaren Regelwerk. Wer die Höchstüberlassungsdauer aktiv überwacht, kann seine Kunden frühzeitig auf anstehende Fristen hinweisen, Alternativen anbieten und so als verlässlicher Partner auftreten. Gleichzeitig sinkt das Risiko von Verstößen, die zu Bußgeldern, Gerichtsverfahren oder unerwünschten Arbeitsverhältnissen führen könnten.
Digitale Unterstützung: Höchstüberlassungsdauer sicher im Blick behalten
Die Anforderungen rund um die Höchstüberlassungsdauer machen deutlich, wie wichtig eine präzise und aktuelle Datengrundlage ist. Es reicht nicht aus, nur das aktuelle Startdatum eines Einsatzes zu kennen. Sinnvoll ist eine Lösung, die alle relevanten Einsatzzeiträume eines Mitarbeitenden beim jeweiligen Entleiher erfasst und automatisch berücksichtigt, ob Unterbrechungen die Frist zurücksetzen oder nicht.
Moderne Softwarelösungen zur Einsatzplanung, Zeiterfassung und Fristenverwaltung können diese Aufgabe übernehmen. Sie speichern alle Einsätze zentral, berechnen die maßgeblichen Zeiträume anhand der geltenden Regeln und Tarife und markieren, wenn sich ein Einsatz der Höchstüberlassungsdauer nähert. Verantwortliche in HR, Disposition oder Geschäftsführung sehen auf einen Blick, in welchen Projekten Handlungsbedarf besteht.
Noch effizienter wird es, wenn die Informationen zur Höchstüberlassungsdauer mit weiteren Daten, etwa aus der Zeiterfassung oder der Lohnabrechnung, verknüpft sind. So entsteht ein vollständiges Bild: Welche Person ist seit wann im Einsatz, wann ist der späteste rechtssichere Einsatztermin, gibt es tarifliche Besonderheiten und welche Optionen stehen zur Verfügung? Eine solche digitale Unterstützung macht aus einer komplexen rechtlichen Vorgabe eine gut handhabbare Kennzahl im Tagesgeschäft.
Fazit
Die Höchstüberlassungsdauer ist ein Kernelement des modernen Zeitarbeitsrechts. Sie begrenzt den Einsatz von Zeitarbeitnehmern beim selben Entleiher in der Regel auf 18 Monate und sorgt damit dafür, dass Zeitarbeit vorübergehend bleibt. Tarifliche Öffnungsklauseln können diesen Rahmen erweitern oder anpassen, zum Beispiel auf bis zu 48 Monate in bestimmten Branchen, ändern aber nichts am Grundprinzip: Überlassung darf nicht zum verdeckten Dauerarbeitsverhältnis werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit?
Dabei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte maximale Dauer, in der ein Leiharbeitnehmer demselben Entleiher überlassen werden darf. Sie regelt, dass Zeitarbeit nur „vorübergehend“ eingesetzt wird und keine verdeckte Dauerbeschäftigung entsteht.
Wie lange ist die Höchstüberlassungsdauer in der Regel?
Grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate pro Leiharbeitnehmer und Entleiher. Entscheidend ist der Kalenderzeitraum, nicht die Anzahl der geleisteten Stunden (Teilzeit/Vollzeit spielt keine Rolle).
Werden frühere Einsätze beim gleichen Kunden mitgezählt?
Ja, frühere Einsätze beim selben Entleiher werden zusammengerechnet. Bei Unterbrechungen von bis zu drei Monaten werden die Zeiten addiert. Bei Unterbrechungen von mehr als drei Monaten beginnt die Zählung wieder von neu.
Kann von der Höchstüberlassungsdauer abgewichen werden?
Ja, durch Tarifverträge der Einsatzbranche können andere Höchstgrenzen festgelegt werden. Auf Basis solcher Tarifverträge kann die Dauer per Betriebsvereinbarung z. T. deutlich verlängert werden (z. B. bis zu 48 Monate).
Was passiert, wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird?
Es kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher entstehen. Dabei entstehen mögliche arbeitsrechtliche und finanzielle Folgen für den Entleiher (z. B. Nachzahlungen, Bestandsschutz). Leiharbeitnehmer können in bestimmten Fällen per Festhaltenserklärung erklären, dass sie beim Verleiher bleiben möchten.
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