Equal Pay Umsetzung in der Zeitarbeitssoftware [F5] tiwoo
Finden Sie hier alles Wissenswerte zu der Umsetzung von Equal-Pay in der Zeitarbeitssoftware [F5] tiwoo. Die Videoleitfäden werden Ihnen helfen, die Änderungen der AÜG-Reform schnell und einfach in der Software abzubilden. Dafür haben wir die Videos schrittweise aufgebaut. So haben Sie immer die Möglichkeit nach einem Video das Gesehene anzuwenden. Ziel eines jeden Video Leitfadens ist es, Sie mit der Software soweit wie möglich im Equal-Pay Thema zu unterstützen, so dass Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft – Zeitarbeit konzentrieren können. Denken Sie daran – nur eine korrekte Abrechnung schützt vor Sanktionen.
1. Equal Pay – Voraussetzungen und Einstellungen
Was gilt es zu beachten und einzustellen bevor wir in eine mögliche Abrechnungssituation von Equal Pay kommen. Nutzen Sie diesen Videoleitfaden zur Ersteinrichtung Ihres Systems.
2. EP – Saldierung Stundenlohn
Thema Equal Pay Saldierung Stundenlohn: Monatlicher Entgeltvergleich und Saldierung für Überlassung ohne Branchentarif auf Stundenlohnbasis
3. EP – Saldierung Gehalt
Thema Equal Pay Saldierung Gehalt: Monatlicher Entgeltvergleich und Saldierung für Überlassung ohne Branchentarif auf Gehaltsbasis
4. EP – Saldierung Stundenlohn Branchentarifvertrag
Thema Equal Pay Saldierung Stundenlohn Branchentarifvertrag: Monatlicher Entgeltvergleich und Saldierung für Überlassung mit Branchentarif
Sollten für Sie als Kunden noch Fragen in der Handhabung offen bleiben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit unseren Support via Email oder Telefon zu kontaktieren.
Sind Sie Interessent und haben Fragen zur Software bzw. Equal Pay Umsetzung, müssen wir Sie bitten, den Vertrieb über die ausgewiesenen Kontaktmöglichkeiten zu kontaktieren.
Sie wollen vorab unsere Zeitarbeitssoftware kennenlernen? Nutzen Sie doch einfach die Möglichkeit, sich Videos auf Website zur Zeitarbeitssoftware anzuschauen und vielleicht somit sich einige Frage selbst zu beantworten. Im Anschluss brauchen Sie sich, im besten Falle, nur noch für ein offizielles Angebot an uns wenden. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Anfrage.