Glossar Zeitarbeit · Höchstüberlassungsdauer

Was ist eine Höchstüberlassungsdauer?

Die Höchstüberlassungsdauer ist eines der zentralen Themen in der Zeitarbeit. Spätestens seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im April 2017 taucht die Frage immer wieder auf: Wie lange darf ein Zeitarbeitnehmer im selben Einsatzbetrieb arbeiten? Was passiert bei Überschreitung – und wie behalten Unternehmen bei vielen Einsätzen den Überblick? Dieser Beitrag erklärt Bedeutung, Berechnung, rechtliche Grundlagen und warum eine digitale Fristenverwaltung heute unverzichtbar ist.

Definition: Was die Höchstüberlassungsdauer ist

Die Höchstüberlassungsdauer bezeichnet die maximal zulässige Zeit, in der ein Leiharbeitnehmer demselben Entleiher (Einsatzunternehmen) überlassen werden darf.

Seit der AÜG-Reform zum 1. April 2017 gilt grundsätzlich: Ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Entleiher überlassen. Diese Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten ist in § 1b AÜG geregelt.

Wichtig ist dabei: Die Höchstüberlassungsdauer bezieht sich nicht nur auf ein bestimmtes Zeitarbeitsunternehmen, sondern auf die Person des Leiharbeitnehmers beim jeweiligen Entleiher. Mehrere aufeinanderfolgende Einsätze beim selben Kunden – auch über unterschiedliche Personaldienstleister – werden zusammengezählt, sofern sie nicht zu lange unterbrochen werden. Die Höchstüberlassungsdauer soll sicherstellen, dass Zeitarbeit tatsächlich „vorübergehend“ bleibt und nicht dauerhaft Stammarbeitsplätze ersetzt.

18
Monate Höchstüberlassungsdauer im gesetzlichen Regelfall (§ 1b AÜG)
3
Monate Unterbrechung, bis die Frist neu beginnt
48
Monate maximal per Tarif-/Betriebsvereinbarung möglich

Wie wird die Höchstüberlassungsdauer in der Praxis berechnet?

In der Praxis stellt sich oft die Frage, wie genau die 18 Monate zu verstehen sind. Entscheidend ist zunächst, dass es sich um einen Kalendermonatszeitraum handelt und nicht um eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden. Ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, ändert also nichts an der Berechnung: Ein Einsatz über sechs Kalendermonate wird als sechs Monate Überlassungszeit gewertet.

Hinzu kommt, dass frühere Einsätze bei demselben Entleiher angerechnet werden. War ein Zeitarbeitnehmer bereits vorher – auch über ein anderes Zeitarbeitsunternehmen – beim gleichen Kunden tätig, zählt diese Zeit mit, sofern zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate Unterbrechung liegen. Erst wenn die Pause länger als drei Monate dauert, beginnt die Berechnung der Höchstüberlassungsdauer wieder von vorn.

Für Personaldienstleister und Einsatzunternehmen bedeutet das: Sie müssen nicht nur den aktuellen Einsatz, sondern auch vorherige Überlassungen im Blick behalten. Gerade bei wechselnden Projekten, Unterbrechungen und mehreren Dienstleistern kann es ohne strukturierte Daten schnell unübersichtlich werden.

Vorteile und Nutzen

Auch wenn die Höchstüberlassungsdauer in der Praxis oft als Einschränkung empfunden wird, bietet sie bei genauer Betrachtung wichtige Vorteile für alle Beteiligten. Für Zeitarbeitnehmer schafft sie einen verlässlichen Rahmen. Sie verhindert, dass jemand über viele Jahre hinweg faktisch wie eine Stammkraft im selben Unternehmen arbeitet, ohne die entsprechende Stellung zu haben. Gleichzeitig eröffnet eine klar kontrollierte Höchstüberlassungsdauer die Möglichkeit, nach einem längeren und erfolgreichen Einsatz in ein direktes Arbeitsverhältnis beim Entleiher zu wechseln, wenn beide Seiten das wünschen.

Für Entleiher-Unternehmen sorgt eine definierte Höchstüberlassungsdauer für Rechts- und Planungssicherheit. Sie kennen den maximalen Zeitraum, in dem sie eine bestimmte Person im Rahmen der Zeitarbeit beschäftigen dürfen, und können rechtzeitig entscheiden, ob sie den Mitarbeitenden übernehmen, den Einsatz beenden oder eine andere Person einsetzen. Das reduziert das Risiko ungewollter Dauerüberlassungen und verhindert rechtliche Überraschungen.

Personaldienstleister profitieren ebenfalls von einem klaren Regelwerk. Wer die Höchstüberlassungsdauer aktiv überwacht, kann seine Kunden frühzeitig auf anstehende Fristen hinweisen, Alternativen anbieten und so als verlässlicher Partner auftreten. Gleichzeitig sinkt das Risiko von Verstößen, die zu Bußgeldern, Gerichtsverfahren oder unerwünschten Arbeitsverhältnissen führen könnten.

Digitale Unterstützung in der Praxis

Höchstüberlassungsdauer sicher im Blick behalten

Es reicht nicht, nur das Startdatum eines Einsatzes zu kennen. Sinnvoll ist eine Lösung, die alle relevanten Einsatzzeiträume eines Mitarbeitenden beim jeweiligen Entleiher erfasst und automatisch berücksichtigt, ob Unterbrechungen die Frist zurücksetzen oder nicht.

Genau das leistet F5-tiwoo: Alle Einsätze werden zentral gespeichert, die maßgeblichen Zeiträume nach geltenden Regeln und Tarifen berechnet, und das System markiert, wenn sich ein Einsatz der Höchstüberlassungsdauer nähert. HR, Disposition und Geschäftsführung sehen auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht – verknüpft mit Zeiterfassung und Lohnabrechnung.

Mehr zu Auswertungen & Fristen-Cockpit →

Fazit

Die Höchstüberlassungsdauer ist ein Kernelement des modernen Zeitarbeitsrechts. Sie begrenzt den Einsatz von Zeitarbeitnehmern beim selben Entleiher in der Regel auf 18 Monate und sorgt damit dafür, dass Zeitarbeit vorübergehend bleibt. Tarifliche Öffnungsklauseln können diesen Rahmen erweitern oder anpassen, zum Beispiel auf bis zu 48 Monate in bestimmten Branchen, ändern aber nichts am Grundprinzip: Überlassung darf nicht zum verdeckten Dauerarbeitsverhältnis werden.

Demo buchen

Fristen & Höchstüberlassungsdauer automatisiert mit F5-tiwoo

Buchen Sie eine kostenlose, etwa 30-minütige Demo. Wir zeigen Ihnen, wie [F5]-tiwoo Einsatzzeiträume, Unterbrechungen und Fristen automatisch berechnet und rechtzeitig warnt – und sprechen über Ihre Anforderungen.

Ihre Ansprechpartner für Zeitarbeit & Individualsoftware sitzen in unserer Niederlassung Norderstedt · info@finksoftware.de

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit?

Dabei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte maximale Dauer, in der ein Leiharbeitnehmer demselben Entleiher überlassen werden darf. Sie regelt, dass Zeitarbeit nur „vorübergehend“ eingesetzt wird und keine verdeckte Dauerbeschäftigung entsteht.

Wie lange ist die Höchstüberlassungsdauer in der Regel?

Grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate pro Leiharbeitnehmer und Entleiher. Entscheidend ist der Kalenderzeitraum, nicht die Anzahl der geleisteten Stunden – Teilzeit oder Vollzeit spielt keine Rolle.

Werden frühere Einsätze beim gleichen Kunden mitgezählt?

Ja, frühere Einsätze beim selben Entleiher werden zusammengerechnet. Bei Unterbrechungen von bis zu drei Monaten werden die Zeiten addiert. Bei Unterbrechungen von mehr als drei Monaten beginnt die Zählung wieder neu.

Kann von der Höchstüberlassungsdauer abgewichen werden?

Ja, durch Tarifverträge der Einsatzbranche können andere Höchstgrenzen festgelegt werden. Auf Basis solcher Tarifverträge kann die Dauer per Betriebsvereinbarung zum Teil deutlich verlängert werden, zum Beispiel bis zu 48 Monate.

Was passiert, wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird?

Es kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher entstehen. Dabei drohen arbeitsrechtliche und finanzielle Folgen für den Entleiher, etwa Nachzahlungen und Bestandsschutz. Leiharbeitnehmer können in bestimmten Fällen per Festhaltenserklärung erklären, dass sie beim Verleiher bleiben möchten.