Glossar Zeitarbeit · Drehtürklausel

Drehtürklausel in der Zeitarbeit: § 8 Abs. 3 AÜG erklärt

Ein Mitarbeitender verlässt ein Unternehmen und kommt kurz darauf als Leiharbeitnehmer zurück. Für genau diesen Fall enthält das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Drehtürklausel. Dieser Beitrag zeigt den Wortlaut, die Sechs-Monats-Frist, den Konzernbezug und was die Regel für die Bezahlung bedeutet.

Definition: Was die Drehtürklausel ist

Drehtürklausel: Regel in § 8 Absatz 3 AÜG. Sie schließt für Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Entleiher oder einem Konzernunternehmen des Entleihers beschäftigt waren, die Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz durch Tarifvertrag aus.

Der Gesetzestext lautet:

Eine abweichende tarifliche Regelung im Sinne von Absatz 2 gilt nicht für Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit dem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes bildet, ausgeschieden sind.

§ 8 Abs. 3 AÜG1

Die Bundesagentur für Arbeit spricht in ihren Informationen für Antragsteller von der sog. Drehtürregelung.2 Gemeint ist dasselbe.

Wann die Drehtürklausel greift

Nach dem Wortlaut von § 8 Absatz 3 AÜG müssen zwei Punkte zusammenkommen:1

  • Früheres Arbeitsverhältnis: Der Leiharbeitnehmer war beim Entleiher angestellt oder bei einem Arbeitgeber, der mit dem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bildet.
  • Sechs-Monats-Frist: Er ist aus diesem Arbeitsverhältnis in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher ausgeschieden.
6
Monate vor der Überlassung sind maßgeblich
§ 8
Abs. 3 AÜG regelt die Drehtürklausel
§ 18
AktG: auch Konzernunternehmen des Entleihers zählen

Folgen für Bezahlung und Arbeitsbedingungen

Grundsätzlich gilt in der Zeitarbeit der Gleichstellungsgrundsatz aus § 8 Absatz 1 AÜG. Ein Tarifvertrag kann nach § 8 Absatz 2 AÜG davon abweichen.1 Genau diese Abweichung ist bei der Drehtürklausel ausgeschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die Folge so:

In diesen Fällen ist die Erlaubnisinhaberin oder der Erlaubnisinhaber verpflichtet, ihrer oder seiner Leiharbeitnehmerin bzw. ihrem oder seinem Leiharbeitnehmer die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts, wie einer vergleichbaren Arbeitnehmerin bzw. einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihbetriebs zu gewähren.

Bundesagentur für Arbeit, Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung, Stand 10/2024, Nr. 82

Wie sich gleiche Bezahlung im Einzelnen berechnet, erklärt der Beitrag zu Equal Pay in der Zeitarbeit. Die Grundlagen des Gesetzes finden Sie unter AÜG-Reform und § 1 AÜG.

Was Personaldienstleister prüfen sollten

Ob die Drehtürklausel greift, hängt an der Vorgeschichte des Bewerbers beim Kunden. Diese Information liegt meist nur dem Bewerber selbst vor.

Unsere Empfehlung: Fragen Sie vor dem ersten Einsatz ab, ob der Bewerber in den letzten sechs Monaten beim vorgesehenen Kunden oder bei einem Unternehmen aus dessen Konzern beschäftigt war, und halten Sie die Antwort in der Bewerberakte fest.

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Fazit

Die Drehtürklausel in § 8 Absatz 3 AÜG betrifft Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Entleiher oder einem Konzernunternehmen des Entleihers ausgeschieden sind. Für sie gilt keine abweichende tarifliche Regelung. Wer die Vorbeschäftigung vor dem Einsatz abfragt und dokumentiert, erkennt den Fall rechtzeitig.

Quellen

  1. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), § 8 Absätze 1 bis 3, zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.12.2025. gesetze-im-internet.de, abgerufen am 09.10.2026.
  2. Bundesagentur für Arbeit, Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung, Stand 10/2024, Nr. 8. arbeitsagentur.de (PDF), abgerufen am 09.10.2026.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Drehtürklausel in der Zeitarbeit?

Die Drehtürklausel ist eine Regel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Sie schließt aus, dass für Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Entleiher oder bei einem Konzernunternehmen des Entleihers angestellt waren, ein Tarifvertrag vom Gleichstellungsgrundsatz abweicht.

Wo ist die Drehtürklausel geregelt?

In § 8 Absatz 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet sie als sogenannte Drehtürregelung.

Welche Frist gilt bei der Drehtürklausel?

Maßgeblich sind die letzten sechs Monate vor der Überlassung an den Entleiher. Ist der Leiharbeitnehmer in diesem Zeitraum aus einem Arbeitsverhältnis beim Entleiher oder einem Konzernunternehmen des Entleihers ausgeschieden, greift die Drehtürklausel.

Was folgt aus der Drehtürklausel?

Eine abweichende tarifliche Regelung gilt für diese Leiharbeitnehmer nicht. Laut Bundesagentur für Arbeit ist der Verleiher dann verpflichtet, die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihbetriebs.

Gilt die Drehtürklausel auch für Konzernunternehmen?

Ja. § 8 Absatz 3 AÜG erfasst auch ein Ausscheiden bei einem Arbeitgeber, der mit dem Entleiher einen Konzern im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes bildet.